Hintergrundwissen
FACTSHEET
Unser Fact Sheet stellt kurz vor, welchen Bereichen beim Thema Klimaschutz und -neutralität unserer Meinung nach eine besondere Relevanz zukommt.
Das Format soll auf einfache Weise Wissen zu folgenden Punkten vermitteln:
- Klimaneutralität
- Ziele für nachhaltige Entwicklung
- Einführung Nachhaltigkeitsmanagement
- Energie
- Mobilität
- Verpflegung
- Bewusstsein
- Ressourcen
EMPFEHLUNGEN
Wenn Sie sich tiefer mit den Themen Klimaschutz und -neutralität befassen wollen, werfen Sie doch mal einen Blick in unsere Literatur-Empfehlungen:
- Batz, M. (2021) – Nachhaltigkeit in der Sozialwirtschaft. Eine Einführung, Springer VS Wiesbaden
- Buchenau, P. et al. (2016) – Chefsache Nachhaltigkeit. Praxisbeispiele aus Unternehmen, Springer VS Wiesbaden
- energiekonsens, ConPolicy, KliBA, SAENA – Green Nudging, abrufbar unter https://green-nudging.de/
- Kopatz, M. (2013) – Energiewende. Aber fair! Wie sich die Energiezukunft sozial tragfähig gestalten lässt, München oekom Verlag
- Liedholz, Y. (2021) – Berührungspunkte von Sozialer Arbeit und Klimawandel. Perspektiven und Handlungsspielräume, Verlag Barbara Budrich
- Stepanek, P. (2022) – Sozialwirtschaft nachhaltig managen. Eine Einführung, Springer VS Wiesbaden
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Im besten Fall erfordern Maßnahmen zum Klimaschutz wenig oder keine Investitionen und sparen sogar Kosten ein. Andere Maßnahmen sind mit großen Investitionen und Vorlaufzeiten verbunden. Besonders im Gebäudebereich sind Fördermittel ein wichtiges Instrument, um Klimaschutzmaßnahmen flächendeckend umzusetzen. Allerdings sind die Förderungen nicht immer hinreichend bekannt, zumal es bei den zahlreichen Zuschussmöglichkeiten auf Länder-, Bundes oder EU-Ebene oft schwierig ist, den Überblick über Bedingungen und Kriterien zu behalten.
Wir bieten Ihnen einen ersten Überblick über laufende Förderprogramme:
Gegenstand: diverse strategische und investive Förderschwerpunkte im Bereich Klimaschutz
Berechtigte: öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen
Förderart: Zuschuss
Beantragung: ZUG (Zukunft – Umwelt -Gesellschaft GmbH)
Weitere Informationen:
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie
Gegenstand: Sanierung von Nichtwohn- und Wohngebäuden
Berechtigte: Gemeinnützige Organisationen
Förderart: Zuschuss
Antragsfrist: ganzjährig
Beantragung: BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Weitere Informationen:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Gegenstand: Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung
Berechtigte: rechtsfähige Vereine und Verbände
Förderart: Zuschuss
Antragsfrist: ganzjährig
Beantragung: BAFA
Weitere Informationen:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Lastenfahrrad/e-lastenfahrrad_node.html
Gegenstand: strategische Beratungsleistungen, Erstellung umfassender Konzepte sowie investive Maßnahmen
Berechtigte: soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft
Förderart: Zuschuss
Beantragung: ZUG
Weitere Informationen:
https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/
Weiterführende Informationen:
- Förderkompass der Nationalen Klimaschutzinitiative: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass
- FördermittelCheck: https://www.mein-klimaschutz.de/energiesparchecks/foerdermittelcheck/
REGELFINANZIERUNG
Viele Verbände, Träger und Einrichtungen der Sozialen Arbeit nehmen sich dem Thema Klimaschutz an und haben bereits begonnen, Maßnahmen umzusetzen. Sehr häufig scheitert die Realisierung jedoch an den Rahmenbedingungen. Derzeit mangelt es in nahezu allen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit an einer verlässlichen, planbaren und dauerhaften Refinanzierung solcher Maßnahmen. Gemeinnützige Organisationen können nur eingeschränkt Rücklagen bilden und sind auf Förderprogramme angewiesen. Die übliche Befristung dieser Förderungen hemmt darüber hinaus längerfristige Entwicklungsprozesse. Um zielführend handeln zu können, braucht es eine ausreichende Regelfinanzierung für den Klimaschutz, die die Vielfalt der Finanzierungsformen und beteiligten Organisationen berücksichtigt.
Wir fordern daher, dass Klimaschutz gesetzlich verankert wird und Bestandteil des Leistungserbringungsrechts der Sozialgesetzbücher wird. Die Bundesregierung muss ein Verfahren auf den Weg bringen, um die Refinanzierung von Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen sicherzustellen.
Interview mit Thomas Diekamp
Überlastetes und fehlendes Personal verhindert Klimaschutz in der stationären Pflege, sagt Thomas Diekamp, AWO-Referent für Klimaschutz in der Sozialen Arbeit und Projektleitung von „klimafreundlich pflegen – überall!“. Er berichtet darüber, wie sich das Projekt entwickelt und welche politischen Forderungen der AWO Bundesverband e.V. für eine klimafreundliche Pflege und Soziale Arbeit hat.
Thomas Diekamp, Projektleitung klimafreundlich pflegen – überall, Referent für Klimaschutz (AWO Bundesverband e.V.)
Bei der Bundeskonferenz der AWO wurde 2021 als zentrales Ziel Klimaneutralität vor 2040 festgelegt. Für stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe und Altenpflege bedeutet dies, dass sie durchschnittlich 87% ihrer Emissionen einsparen müssen. Wie trägt das Projekt „klimafreundlich pflegen – überall!“ zur Realisierung dieses Ziels bei und wie entwickelt sich das Projekt?
Das Projekt allein kann nicht leisten, diese 87% zu reduzieren. Der Beschluss auf der Bundeskonferenz setzt das Ziel, Klimaneutralität vor 2040 zu erreichen. Es sind also noch einige Jahre bis dahin. Aus meiner Sicht ist es aber wichtig, dass Einrichtungen jetzt beginnen, in den Prozess einzusteigen und sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ich glaube, genau das kann das Projekt „klimafreundlich pflegen – überall!“ leisten. Zum einen kann bei den teilnehmenden Einrichtungen Bewusstsein geschaffen werden, um in den Prozess einzusteigen und unterschiedliche Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit / des Klimaschutzes systematischer aufzustellen. Viele Einrichtungen machen sich bereits in dem einen oder anderen Bereich Gedanken wie sie nachhaltiger handeln können, beispielsweise beim Energie sparen. Unser Ziel ist es, diese Maßnahmen zu strukturieren und ganzheitlicher aufzustellen. Zum anderen hat das Projekt eine Wirkung in den Verband, in dem auch bei Menschen aus Einrichtungen, die nicht direkt am Projekt beteiligt sind, Bewusstsein geschaffen wird. Darüber hinaus ist die Außenwirkung des Projekts sehr gut. Auch andere Wohlfahrtsverbände machen sich zunehmend auf den Weg.
Der nahende Winter und die damit verbundenen Personalausfälle durch Corona-Erkrankungen und Grippewellen sind in den Einrichtungen zu spüren. Jetzt kommt es darauf an, dass die Einrichtungen Prioritäten setzen und wir in den Abstimmungen analysieren, was unter den aktuellen Bedingungen möglich ist.
Verhindert überlastetes und fehlendes Personal Klimaschutz in der stationären Pflege?
Ja. Das beginnt bereits damit, dass einige Einrichtungen aufgrund fehlender zeitlicher Ressourcen Schwierigkeiten haben, die Daten für einen CO2-Fußabdruck zu sammeln. Auch merken wir, dass bei einer dünnen Personaldecke wenig Zeit für Fortbildungen bleibt. So haben wir teilweise niedrige Anmeldezahlen bei Schulungen. Noch dazu stecken wir gerade in einer multiplen Krise. Die hohe Inflation und die Energiekrise treffen die Einrichtungen mit voller Härte und sorgen dafür, dass viele Einrichtungen und Träger in Kostensatzverhandlungen stecken und damit ausgelastet sind. Natürlich könnte man jetzt sagen, dass die Krise noch mehr ein Grund dafür ist, sich nachhaltig aufzustellen. Wenn aber aufgrund der dramatischen Kostensteigerungen keine Mittel zur Verfügung stehen, bleibt diese Perspektive folgenlos.
Welche politischen Forderungen hat der AWO Bundesverband e.V. für eine klimafreundliche Pflege und Soziale Arbeit?
Wir als AWO Bundesverband e.V. wünschen uns, dass ein Engagement im Bereich Klimaschutz keine freiwillige Aufgabe bleibt, sondern verpflichtend wird. Damit muss aber eine Finanzierung der Maßnahmen einhergehen. Hier ist unsere zentrale Forderung, dass Klimaschutz in die Regelfinanzierung von Sozialer Arbeit gehört. Innerhalb des Projekts ist für dieses Thema der bundesweite digitale Fachtag am 29.11.2022 ein wesentlicher Meilenstein, bei dem wir mit Nermin Fazlic und Birgit Schwenk zwei Ministeriumsvertreter*innen für die Podiumsdiskussion gewinnen konnten. Am Fachtag wollen wir mit Entscheider*innen aus Wohlfahrtsverbänden und der Politik ausarbeiten, welche Chancen und Grenzen des Klimaschutzes in der stationären Pflege existieren. Bei der Regelfinanzierung sprechen wir noch über ein mittelfristiges Ziel, bei dem wir auf dem Fachtag erste wichtige Schritte gehen wollen (Anmeldung zum Fachtag unter https://veranstaltungen.awo.org/event/die-stationaere-pflege-und-ihr-beitrag-zu-den-klimazielen).
Warum ist die Einführung einer Regelfinanzierung komplex?
Durch die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle der einzelnen Fachbereiche der Sozialen Arbeit wird die Thematik komplex. Wenn wir beispielsweise auf die stationäre Pflege schauen, gibt es dort unterschiedliche Entgeltbestandteile, die von unterschiedlichen Akteuren refinanziert werden. Grund dafür ist, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist. Unterschiedliche Bestandteile bedeuten gleichzeitig verschiedene Akteure auf Länder- und Bundesebene mit unterschiedlichen Vorstellungen. Es gilt, die Akteure zu sensibilisieren und zu vernetzen und Verantwortlichkeiten zu schaffen bei diesen.
Welche Rolle spielen Anreizsysteme der Sozialleistungsträger?
Anreizsysteme sind für mich ein fundamentaler Bestandteil. Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Wenn ich eine Einrichtung leite, die Energie einspart und womöglich auf Ökostrom umstellt, zahlt sie am Ende einen geringeren CO2-Preis als im Vorjahr. Die Einrichtung bekommt dann aber bei der folgenden Kostensatzverhandlung mit den Kostenträgern einen geringeren Betrag erstattet, den sie durch Einsparungen und mögliche Investitionen erzielt hat. Der Lenkungsgedanke des CO2-Preises ist, dass aus den imaginär frei gewordenen Mitteln wieder Maßnahmen finanziert werden können. Die Mittel landen am Ende aber nicht bei der Einrichtung, sodass der Anreiz verpufft.
Als Anreiz kann man auch Förderprogramme wie die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative verstehen. Hier sehen wir, dass viele Einrichtungen im AWO-Verband Stellen für Klimaschutz-Koordinator*innen beantragen. Das zeigt, dass Förderprogramme wirklich Wirkung entfalten können. Allerdings müssen diese Förderprogramme professionell abgewickelt werden. Wir haben große Frustration im Verband ob der nicht zufriedenstellenden Bearbeitungsdauern im Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Wir erhalten erste Signale, dass sich auch bei der Kommunalrichtlinie die Bearbeitungsdauern verlängern und AWO Verbände 12 Monate auf die Bewilligung warten müssen!